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Von der Sperre für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis können bestimmt bezeichnete Kfz einer Firma ausgenommen werden, soweit sie ausschließlich innerhalb abgegrenzter Baustellengelände, auf denen die Firma tätig ist, gefahren werden.
S.a. LG Zweibrücken, ZfS 1995, 193 m.w.H.. ZfS 1995, 314 [...]